Katholisches Leben in Stralsund – eine Zeitschiene bis in die Gegenwart – Episode 68

Katholisches Leben in Stralsund – eine Zeitschiene bis in die Gegenwart – Episode 68

Katholisches Leben in Stralsund – eine Zeitschiene bis in die Gegenwart – Episode 68

# Jubiläum250

Katholisches Leben in Stralsund – eine Zeitschiene bis in die Gegenwart – Episode 68

BORROMÄERINNEN (SMCB) IN STRALSUND und St.Josef (Teil VIII.)

Religiosität und kirchliches Leben

im Alltag der DDR - zwischen Anfechtung und Behauptung 1956

Gutachten für die Enquete-Kommission des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern                                            erarbeitet unter Mitwirkung von: Bernd Schäfer, Berlin; Georg Diederich, Schwerin; Renate Krüger, Schwerin; Martin Henschel, Rostock; Felicitas Knoppke, Stralsund; Roland Fischer, Stralsund                                                                                                                                                 Endredaktion: Georg Diedrich

St. Josefsheim in Stralsund, Jungfernstieg 2 - eine Geschichte von Anfechtung und Behauptung von Roland Fischer und Felizitas Knoppke

Über das Wirken der Schwestern vom Hl. Borromäus in unserer Heimatstadt Stralsund wurde in den Episoden 18, 21, 46, 48, 49, 53 und 55 berichtet. Auch in den Episoden 59 bis 59-3, sowie in den Episoden 60 bis 60-3 war unser Sankt Josefs Heim in Stralsund ein Thema. Nun noch einmal ein Blick in die DDR-Vergangenheit.

Katholische Gemeinde Heilige Dreifaltigkeit Stralsund

Nachdem man festgestellt hatte, dass von den 60 Heimkindern 40 „nicht katholischer Konfession“ waren und darüber hinaus im zweiten Stock des Hauses eine „prunkvoll eingerichtete“ Kapelle war, kam man schnell auf den eigentlichen Punkt zu sprechen, der zur Schließung des Heimes führen musste. Im Bericht findet sich der Satz: „Die Ausgestaltung der Räume nimmt in keiner Weise Bezug auf das gesellschaftliche Leben unseres Staates.“ Des Weiteren befand man zur „Erziehungssituation“, dass die Schwestern der Verpflichtung nicht nachgekommen wären, „die Kinder im Sinne des Erziehungszieles der Schule unseres Arbeits- und Bauernstaates zu erziehen.“

So sei „die einzige Verbindung der Kinder mit dem Leben und der Gesellschaft durch die Schule gegeben.“ Der Bericht wörtlich: „Die Kinder teilten der Kommission mit, dass in den letzten fünf Jahren keine Zeitungsschau stattgefunden hat. Für die Kinder werden keine Tageszeitungen ausgelegt. Sie sind vom Leben der Jugend, vor deren aktiver Teilnahme beim Aufbau unseres sozialistischen Staates bewusst abgekapselt worden.

Dem Einfluss der Schule ist es zu verdanken, dass einige Kinder Mitglied der „Jungen Pioniere“ sind. Wollen diese Kinder an der Pionierarbeit teilnehmen, so ist ihnen dies zwar formell gestattet, jedoch werden sie durch Veranstaltungen des Heimes, wie das Zeigen religiöser Filme und Erteilung von Aufgaben, daran gehindert. Deswegen erhielten die Kinder keine Möglichkeit, an der staatlichen Feriengestaltung teilzunehmen, da das Heim ohne Genehmigung einen Heimaustausch mit einem anderen kirchlichen Heim veranlasste und ohne Genehmigung Kinder in Familien gab.“

Nach dieser Feststellung des entscheidenden Mangels, den das Heim aufwies, ging es nur noch darum, alles andere, was dort im Dienst an den Kindern durch die Schwestern geleistet wurde, so schlecht wie möglich zu machen.

© Roland Steinfurth

Der Bericht dazu: „Obwohl den Schwestern nicht der Wille zu fehlen scheint, die Kinder zu Ordnung und Sauberkeit anzuhalten, sind sie nicht in der Lage, wirksam Erziehungsmethoden anzuwenden. Bei ihnen herrscht die Meinung vor, dass die Kinder auch mit Schlägen erzogen werden müssen, wenn sie es verdient haben. Mit Entsetzen mussten wir feststellen, dass die Kinder direkt zur Lüge verleitet werden. Obwohl sämtliche Schwestern und den Kindern bekannt ist, dass die am 09.04.1958 gemachten Feststellungen voll den Tatsachen entsprechen, verfassten die Kinder mit Wissen der Schwestern einen Protestbrief, in dem alles in Abrede gestellt wird. Besonders wollten die Mädchen nicht erkennen, dass auf die Kinder ein Gewissenszwang ausgeübt wird. Wir konnten ihnen aber das Gegenteil beweisen.

Z. B. werden besonders die Vorschulkinder gezwungen, bei den gemeinsamen Morgen-, Tisch- und Abendgebeten die Riten der katholischen Kirche auszuüben (Kreuzschlagen u.a.). Ein indirekter Gewissenszwang wird auch dadurch ausgeübt, dass die Kinder, die die Kommunion empfangen bzw. konfirmiert werden, gefeiert und beschenkt wurden. Dagegen schenkte man den Teilnehmern an der Jugendweihe überhaupt keine Beachtung. Wie bevorzugt Kinder katholischen Glaubens behandelt werden, zeigt sich am Beispiel des Schülers Ernst P. Dieser ist als Ministrant des Kaplans ausgewählt. Diese bevorzugte Stellung nimmt er auf Grund seiner Willfährigkeit ein.“ Nach diesen unerhörten Dingen wurde noch das Beispiel der Schülerin Ingrid S. vorgestellt.

Besonders zu beklagen sei, dass sie, jetzt 14 Jahre alt, bereit sei, den „katholischen Glauben anzunehmen“. Diese „systematische Beeinflussung der Kinder zum katholischen Glauben“ sei „die Linie der gesamten kulturellen Arbeit im Heim“. Neben Büchern, die aus „westdeutschen und westlichen ausländischen Verlagen“ stammten, fand man dann noch „folgende Ungesetzlichkeiten“: „Per 31.03.1958 ist bei der Fleischerei Klingbeil ein Guthaben von 170 kg Fleisch zu verzeichnen. Dieser Bestand kann nur dadurch zustande gekommen sein, dass die großzügige Maßnahme der Regierung zur Erhöhung der Fleischrationen für Heiminsassen den Kinder nicht zugutekommt. „Ebenso fand man heraus, dass die Tagessätze für die Kinder nicht voll ausgeschöpft wurden. Und obwohl „verpflegungsmäßig eine Trennung zwischen den Kinder und dem Personal erfolgt“, sei finanziell jedoch „keine Trennung vorgenommen worden“. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen des Berichtes lauteten dann:

„Es bedarf keines weiteren Beweises, dass in diesem Heim weder die übernommene Erziehungsaufgabe noch eine ordentliche Betreuung und Versorgung der Kinder gewährleistet ist.

Die Kommission schlägt vor:

1.) Dem Heim wird wegen Verstoßes gegen die Verordnung über Heimerziehung vom 26.07.1951 die Bestätigung zur Führung des Kinderheims St. Josef entzogen.

2.) gemäß der Anordnung zur Sicherung von Ordnung und Stetigkeit im Erziehungs- und Bildungsprozess der allgemeinbildenden Schulen am 01.02.1958 wird folgenden Personen die Befähigung und das Recht abgesprochen, weiterhin im Erziehungsdienst im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik tätig zu sein“.

Es folgen die Namen aller Schwestern, wobei einige besonders gekennzeichnet sind. Diese sollten dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, „weil sie ungesetzliche Erziehungsmittel angewandt“ hätten. Durch die Staatsanwaltschaft sollten sowohl das Finanzgebaren des Hauses als auch die größeren Vorräte an Caritas-Spenden im Haus überprüft werden. Als letzten Vorschlag findet man dann:

„6.) Die Nutzung des freiwerdenden Gebäudes wird dem Rat der Stadt übertragen.“ Unterschrieben hatten diesen Bericht 2 Mitglieder des Rates des Bezirkes Rostock, der Schulrat der Stadt Stralsund, die Kreisvorsitzende des DFD, eine Abgeordnete, der Referatsleiter Jugendhilfe aus Stralsund, ein Schuldirektor und 2 Mitglieder der Abteilung Handel und Versorgung. In den Akten findet man noch eine Einschätzung zum Verhalten der Heimkinder in der Schule, die der Direktor der Diesterwegschule am 24.04.1958 in einem Schreiben an den Rat der Stadt Stralsund schickte. Eine knappe Woche später entsandte die SED-Kreisleitung Stralsund eine erneute Kontrollkommission in das St. Josefsheim und in das Schwesternheimat-Haus in Stralsund. Man konstatierte jetzt allgemein katastrophale Verhältnisse.

Die beantragte Schließung des Heimes erfolgte bereits zwei Tage später durch das Schreiben des Rates des Bezirks, Abt. Volksbildung an das St.Josefsheim vom 30.04.1958 (Dokument SJ 3), das im Rathaus der Leitung des St. Josefsheimes und Erzpriester Prälat Radek verkündet wurde. Die Weiterführung des St. Josefsheimes wurde untersagt mit folgender Begründung:

1.Keine Zeitungsschau,

2.Schul- und Bildungsarbeiten werden vernachlässigt,

3.keine Ordnung und Sauberkeit,

4.körperliche Züchtigung,

5.Verleitung zur Lüge (Protestschreiben der Kinder),

6. Gewissenszwang,

7. staatliche Zuschüsse werden nicht entsprechend den Gesetzen verwandt.

© Roland Steinfurth

Zur allgemeinen Verwirrung legte darauf Erzpriester Prälat Radek zu Händen des Oberbürgermeisters den Vaterländischen Verdienstorden in Silber zurück, den er für seine Verdienste als Parlamentär 1945 erst zweieinhalb Jahre zuvor erhalten hatte.

So ging das segenreiche Wirken der Schwestern vom Hl. Carl Borromäus an vielen Waisenkindern zum weiteren Mal innerhalb von 15 Jahren zu Ende. Die Kinder wurden zwangsweise in den ersten Maitagen in ein eigens neu gegründetes städtisches Heim überführt.

Das Haus jedoch traute man sich nicht, den Schwestern zu enteignen. Vielmehr wurde staatlicherseits die Genehmigung erteilt, ein Altersheim dort einzurichten. Nach abermaligem Umbau des Hauses konnte am 22.06.1959 durch den damaligen Weihbischof Dr. Alfred Bengsch das neue Altersheim eingeweiht werden, das für ca. 33 alte Stralsunder Bürger bis zum Abriss (und Neubau) im Jahre 1995 eine wohnliche Heimstatt wurde.

Wie sehr und warum Ende der 1950er Jahre die SED daran interessiert war, kirchliche Heime und Einrichtungen zu schließen, geht aus dem Protokollauszug zu einem Beschluss des Büros der SED-Bezirksleitung Rostock vom 3. Juli 1958 hervor (Dokument SJ 4).

Dort heißt es:

„Die bisherigen Überprüfungen der Staatlichen Organe hinsichtlich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen in christlichen Heimen und Kindergärten sind politisch oberflächlich durchgeführt worden. Der Grundsatz, dass die Erziehung eine staatliche Angelegenheit ist, wurde vollkommen außer Acht gelassen. Die Genossen der Abt. Volksbildung beim Rat des Bezirkes werden beauftragt, die Angelegenheit zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zur Veränderung durchzuführen.“ Wenig später legte die Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes einen Bericht zu den konfessionellen Heimen vor (Dokument SJ 5). Darin steht: „In Durchführung des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der örtlichen staatlichen Organe wurde uns das Recht, über die Eröffnung und Schließung (von Heimen) zu entscheiden, übertragen.

Für das Schuljahr 1957/58 wurde dadurch die Voraussetzung geschaffen, um in unserem Bezirk auch die letzten konfessionellen Heime zu beseitigen und damit den Grundsatz, dass die Erziehung eine staatliche Angelegenheit ist, endlich auch auf diesem Gebiet völlig durchzusetzen. Wir stellten uns die Aufgaben:

1.) Absolute Einstellung der Einweisungen in konfessionelle Heime,

2.) Systematische Herausnahme der Kinder, die sich noch in konfessionellen Heimen befinden, wobei die Zustimmung der Erziehungsberechtigten durch Überzeugungsarbeit eingeholt wird.

In hartnäckigen Fällen auch Anwendung des Zwangs, indem die staatliche Unterhaltszahlung eingestellt wird.

3.) Überprüfung aller Kinder, die sich noch in konfessionellen Heimen befinden und Vorbereitung ihrer Verlegung in staatliche Heime. In der Stadt Stralsund bestand das Kinder Heim St. Josef. Durch Hinweise aus der Bevölkerung wurden aus diesem Heim grobe Mängel bekannt. Die daraufhin durchgeführte Überprüfung führte zum Entzug der Bestätigungsurkunde und sofortigen Herausnahme aller Kinder. (Dies war und ist die bisher erste und einzige offizielle Schließung eines Heimes in der DDR). Sie war der Beginn weiterer Überprüfungen auch in den anderen konfessionellen Heimen. Durch die obigen Maßnahmen war es gelungen, die Zahl der durch staatliche Einweisungen noch in konfessionellen Heimen untergebrachten Kinder wie folgt zu reduzieren: ... “

© Roland Steinfurth

Es folgt eine Aufzählung der Erfolge dieser unerhörten, von Willkür und Machtmissbrauch getragenen Jugendpolitik. Zum Schluss des Berichtes brachten die Verfasser noch vor, dass zur Veränderung der Situation schlagen wir folgendes vor:  

1.) den konfessionellen Dauerheimen nach Herausnahme auch der letzten Kinder die Bestätigungsurkunde eingezogen wird mit der sinngemäßen Begründung, dass eine weitere Belegung des Heimes nicht gestattet ist.“

2.) Den konfessionellen Erholungsheimen wird ebenfalls die Bestätigungsurkunde entzogen mit der sinngemäßen Begründung, dass die gesamte Kindererholung auf staatlicher und betrieblicher Basis geregelt ist und die Durchführung privater Ferienaktionen, wir sie offensichtlich in den konfessionellen Kindererholungsheimen der Fall ist, die staatliche Notwendigkeit für eine private Unterhaltung dieser Einrichtung nicht mehr vorliegt.

Trotz der vielen auferlegten Schikanen durch die DDR- Behörden wurde danach weiterhin eine katholische Kinder und Jugendarbeit in unseren Gemeinden durchgeführt und aufrechterhalten. Ein besonderes Erlebnis waren jährlich mehrmals die Wochen in St. Otto -Heim in Zinnowitz. Mehr dazu in den Episoden 68-1 und 68-2 und später folgenden. Vieles ist bis heute so geblieben, Manches auch unvergesslich und noch in Erinnerung. Sollte es noch Zinnowitz Begebenheiten und Erlebnisse im Zusammenhang mit dem St. Otto Heim geben, hier können sie erzählt werden.

im Gedenken an Felicitas Knoppke; verstorben 2024 /

an Roland Fischer; verstorben 2014

Überarbeitet Roland Steinfurth

Gemeinde Hl. Dreifaltigkeit Stralsund

Pfarrei Sankt Bernhard Stralsund-Rügen-Demmin

Katholisches Erzbistum Berlin

Das hier berichtete erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Liebe Gemeindemitglieder, liebe Leser, Ihre eigenen Geschichten und Episoden sind immer herzlich Willkommen.

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