Religions-Unterricht

Religion gehört zum schulischen Bildungsauftrag. Das Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern beschreibt den konfessionellen Religionsunterricht als ein Recht der Eltern und Kinder. Um diesem Recht zu entsprechen, ist der katholische Religionsunterricht ein anerkanntes und ordentliches Lehrfach. Aus pragmatischen Gründen findet er meist außerhalb der Schule in Gemeinderäumen statt.

Im katholischen Religionsunterricht wird der christliche Glauben in seiner Vielfalt in Geschichte und Gegenwart vermittelt und seine befreiende und Hoffnung stiftende Erfahrungen aufgeschlossen. Die Lehrpläne sind mit der katholischen Kirche und dem Kultusministerium abgestimmt. Die Dienst- und Fachaufsicht führt die verantwortliche Schulbehörde des Kreises und das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin – nicht die Pfarrei und damit auch nicht der Pfarrer.

Für den Unterricht beauftragt sind Religionslehrer und für die Schule ausgebildete Seelsorger. Teilnehmen darf jedes Kind, dessen Eltern die Teilnahme wünschen oder das sich ab Erreichen der Religionsmündigkeit (14. Lebensjahr) selbst dazu entscheidet. Eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist keine Voraussetzung.

Gemeinde Hl. Dreifaltigkeit, Stralsund

Gemeinde St. Bonifatius, Rügen

Gemeinde Maria Rosenkranzkönigin, Demmin