26/08/2026 0 Kommentare
Gremienwahlen 2026
Gremienwahlen 2026
# Pressemitteilung

Gremienwahlen 2026
Im Herbst diesen Jahres werden der Pfarreirat, der Kirchenvorstand und die Gemeinderäte unserer Pfarrei neu gewählt. Die Wahlen werden als Online-Wahl oder Briefwahl durchgeführt. Gruppen, Verbände und Pfarreimitglieder können bis zum 13. September 2026 Kandidatenvorschläge für den vorläufigen Wahlvorschlag bei der Wahlkommission (Pfarrbüro) einreichen, auch Selbstvorschläge sind möglich. Dazu nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Kandidatur Pfarreirat/Gemeinderat - Datenschutzinformationen
Kandidatur Kirchenvorstand - Datenschutzinformationen
Zu wählen sind bei dieser Wahl
sechs Mitglieder des Pfarreirates
fünf Mitglieder des Gemeinderates Stralsund, je drei Mitglieder der Gemeinderäte Rügen und Demmin, und
fünf Mitglieder des Kirchenvorstandes.
Wählbar für den Pfarreirat und die Gemeinderäte sind grundsätzlich alle Wahlberechtigten der Pfarrei, die am Wahltermin das 14. Lebensjahr vollendet haben, für den Kirchenvorstand das 18. Lebensjahr. Grundsätzlich sind alle katholischen Mitglieder der Pfarrei wahlberechtigt, die
a) seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnen,
b) am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr (KV: 16. Lebensjahr) vollendet haben und
c) in das Wählerverzeichnis der Pfarrei eingetragen sind.
Für die Wahl zum PR/GR und zum Kirchenvorstand sind alle im Wahlverzeichnis enthaltenen Personen wahlberechtigt. Wahlberechtigt zum KV sind alle katholischen Personen, die am 15.11.2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Pfarrei haben (§ 2 Abs. 1 KVWahlG). Das Erlangen des aktiven Wahlrechtes für Personen, die nicht zur Pfarrei gehören, ist ausgeschlossen.
Sie erhalten die persönliche Wahlbenachrichtigung nur, wenn Sie im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Bitte prüfen Sie Ihre Eintragung im Wahlverzeichnis vom 11.10.2026 bis 01.11.2026, indem Sie zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros persönlich (vor Ort oder telefonisch) nachfragen (§ 7 Abs. 3 KVWahlG). Eine Auskunft in Schrift- oder Textform (z. B. durch Brief oder E-Mail) kann nicht beantragt und nicht erteilt werden. Sollten Sie nicht im Wahlverzeichnis eingetragen sein, können Sie durch Beibringung der notwendigen Unterlagen(z. B. Personalausweis, Meldebescheinigung) die Eintragung beantragen.
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