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2G und 3G in Gottesdiensten
2G und 3G in Gottesdiensten
# Pressemitteilung

2G und 3G in Gottesdiensten
Aktuallisiertes Corona-Schutzkonzept
für die Feier der Gottesdienste
in der Pfarrei St. Bernhard – Stralsund – Rügen – Demmin
Stand: 22. Januar 2022
1. DIE CORONA-LANDESVERORDNUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN
Die aktuelle Landesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass die Teilnahme an Gottesdiensten nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist (Anlage 39 zu § 6 Absatz 4). Geimpfte, Genesene oder Getestete können nach Vorlage eines Nachweises am Gottesdienst teilnehmen.
Gemeindegesang ist nur möglich, wenn wir mindestens zwei Meter Abstand halten und Maske tragen.
2. DAS SCHUTZKONZEPT DES ERZBISTUMS BERLIN
Das Corona-Schutzkonzept des Erzbistums Berlin legt fest, dass Gottesdienst grundsätzlich unter 2G-Bedingung gefeiert werden sollen, Ausnahmen wie z.B. die Größe einer Pfarrei sollen berücksichtigt werden.
3. DIE REGELUNG IN UNSERER PFARREI
Da in unserer Pfarrei die Gottesdienstorte weit auseinander liegen und in der Regel an Sonn- und Feiertagen wie auch an Wochentagen nur ein Gottesdienst angeboten werden kann, gilt für die Pfarrei St. Bernhard an allen Gottesdienst-Standorten für die Teilnahme am Gottesdienst grundsätzlich die 3G-Regel.
Die einzige Ausnahme ist die Stralsunder Pfarrkirche. Die Vorabendmesse am Samstag wird entsprechend der 3G-Regel gefeiert, der Gottesdienst am Sonntag unterliegt 2G-Bedingung.
Bitte planen Sie etwas mehr Zeit für die Kontrolle des entsprechenden Nachweises ein und halten Sie diesen am Eingang der Kirche bereit.
Wenn der Zwei-Meter-Abstand zwischen einzelnen Personen oder Hausständen in den Kirchen gewährleistet ist, ist der Gemeindegesang mit Maske im Gottesdienst möglich. Der Gesang von Einzelstimmen ist jederzeit möglich.
4. DETAILFRAGEN ZU 2G UND 3G
- Personen, die nicht geimpft werden können, können mit einem gültigen Testnachweis mitfeiern.
- Minderjährige dürfen an 2G-Gottesdiensten teilnehmen. Sie müssen negativ getestet sein.
- Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Schüler sind zur Schulzeit von der Testpflicht ausgenommen, weil sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
- Es gelten allein zertifizierte Nachweise offizieller Testzentren. Vor Ort können wir keine Selbsttests anbieten.
5. WAS WITERHIN GILT
Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) gilt bei der Teilnahme an den Gottesdiensten in unseren Kirchen zu jeder Zeit und an jedem Ort.
Wir müssen auch die Teilnahme am Gottesdienst dokumentieren. Dazu nutzen Sie bitte die Luca-App bzw. die ausliegenden Registrierzettel.
Alle sonstigen Hygienemaßnahmen wie das Einhalten der Abstände, die Kontaktvermeidung, die Desinfektion der Hände etc. bleiben weiter bestehen.
Bitte begegnen Sie allen, die mithelfen, dass wir auch weiterhin verantwortungsvoll Gottesdienst feiern können, freundlich und dankbar. Sie leisten einen wertvollen Dienst. Herzlichen Dank.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sich aber auch jederzeit an das Erzbistum über corona@erzbistumberlin.de wenden.
Bleiben Sie behütet und gesegnet,
Pfr. Johannes Schaan
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